Reise- und Stornobedingungen: Preisanpassungen aufgrund Erhöhung von Treibstoffpreisen, Steuern oder Gebühren, etc. behalten wir uns vor. Satz- und Druckfehler sind möglich, daher schließen derartige Irrtümer eine Verpflichtung aus. Vorbehaltlich Programmänderungen vor Ort (z.B. wetterbedingt oder durch kurzfristige gesetzliche Vorgaben) Wir verwenden Bilder mit Copyright unserer Partner – ein herzliches Danke! Warteliste bei ausgebuchten Reisen Sollte es einmal der Fall ein, dass eine Reise bereits ausgebucht ist, bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit einer Warteliste an! Bitte melden Sie sich bei uns. Oft wird kurz vor Reisebeginn noch der eine oder andere Platz z.B. krankheitsbedingt frei. In diesem Fall melden wir uns ganz unverbindlich bei Ihnen. Mitnahme von Gehhilfen Natürlich sollen Sie sich auf Reisen so sicher wie möglich bewegen können, deshalb steht der Mitnahme von Gehstöcken oder Walkingstöcken (im Kofferraum) nichts im Wege. Für größere Gehhilfen, Rolatoren zum Beispiel, kontaktieren Sie uns bitte im Voraus. Parkplätze Für die Dauer einer Reise können Sie Ihr Auto gerne bei uns abstellen. Es stehen genügend Parkplätze zur Verfügung. Diese sind mit öffentlichen Parkplätzen gleich zu setzen, d.h. ungesichert und auf eigene Gefahr. Reisepapiere Alle Reiseteilnehmer sind für das Mitführen aller erforderlichen Reisedokumente sowie Einhaltung der Pass- und Zollvorschriften selbst verantwortlich. CIMENTI REISEN steht dafür ein, österreichischen Staatsangehörigen über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt auf Anfrage zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Allgemeine Reisebedingungen Für alle unsere Reisen gelten die Allgemeine Reisebedingungen (ARB 1992) Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001, die bei uns im Büro aufliegen. Für Buchungen seit dem 01.07.2018 treten die Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes (PRG) an die Stelle der §§31b bis 31f Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Rücktrittsgebühren bei zubuchbaren Sonderleistungen für zubuchbare Sonderleistungen wie z. B. Eintrittskarten, Theaterkarten, usw. beträgt die Stornogebühr ab Buchung 100%. Rücktritt mit Stornogebühr: Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992, lt. Aushang): ab 30 Tage vor Reiseantritt 10% der Reisekosten, ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25%, ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%, ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65%, ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85%, für Nichterscheinen („no show“) verrechnen wir eine Stornogebühr von 100%. Wir empfehlen unseren Kunden den Abschluss einer Reise(storno)versicherung. Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot der EUROPÄISCHEN REISEVERSICHERUNG. Reisepapiere: Alle Reiseteilnehmer sind für das Mitführen aller erforderlichen Reisedokumente sowie Einhaltung der Pass- und Zollvorschriften selbst verantwortlich. CIMENTI REISEN steht dafür ein, österreichischen Staatsangehörigen über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt auf Anfrage zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Reisebüro-Sicherungs-Verordnung - RSV (Kundengeld-Absicherung gemäß EU-Richtlinie) CIMENTI REISEN ist unter der GISA-Zahl 11532194 als Pauschalreiseveranstalter registriert (www.gisa.gv.at/abfrage). Die Absicherung wurde mittels Bankgarantie durchgeführt. Abwickler ist die Europäische Reiseversicherung AG Wien. Gemäß dem Pauschalreisegesetz sind Kundengelder bei Pauschalreisen von CIMENTI REISEN unter folgenden Voraussetzungen abgesichert. Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise. Die Anzahlung beträgt max. 20 % des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt nicht früher als 20 Tage vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinaus gehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert.
COVID-19-Pandemie und Reisen Wir empfehlen den Abschluss einer Reisestornoversicherung, wie wir sie mit unserem langjährigen Partner, der Europäischen Reiseversicherung, anbieten: Stornodeckung COVID-19-Erkrankung: weil der Kunde an COVID-19-Symptomen erkrankt weil erhöhte Temperatur gemessen wird (auch wenn ein späteres Testergebnis dann negativ ist) weil der Kunde positiv auf COVID-19 getestet wurde ohne Symptome zu zeigen weil ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und die dringende Anwesenheit erforderlich ist. weil ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen Deckung während der Reise: für alle medizinischen Behandlungskosten für einen allfälligen COVID-19-Test bei einschlägigen Symptomen für zusätzliche Rückreisekosten für zusätzliche Aufenthaltskosten (Kosten der Verlängerung). Länder ohne Reisewarnung: voller Versicherungsschutz auch für COVID-19-Erkrankungen Länder mit Reisewarnung wegen COVID-19: voller Versicherungsschutz außer für alles im Zusammenhang mit COVID-19 Nicht gedeckt: eine bloße Quarantäne-Unterbringung, prophylaktisch verordneter COVID-19-Test Es könnte passieren, dass das Reiseziel während der Reise auf Reisewarnung wegen Covid 19 (Stufe 5 oder 6) hochgestuft wird und Sie dann so rasch wie möglich die Heimreise antreten müssen. In diesem Fall gilt der Versicherungsschutz nach wie vor. Für Covid-19-Erkrankungen jedoch längstens für die Dauer von weiteren 14 Tagen.
© Cimenti Reisen, Pfarrdorf 8, A-9473 Lavamünd +43 4356 2265   *   +43 676 842 142 10   *   cimenti.reisen@a1.net  Impressum
Reise- und Stornobedingungen: Preisanpassungen aufgrund Erhöhung von Treibstoffpreisen, Steuern oder Gebühren, etc. behalten wir uns vor. Satz- und Druckfehler sind möglich, daher schließen derartige Irrtümer eine Verpflichtung aus. Vorbehaltlich Programmänderungen vor Ort (z.B. wetterbedingt oder durch kurzfristige gesetzliche Vorgaben) Wir verwenden Bilder mit Copyright unserer Partner – ein herzliches Danke! Warteliste bei ausgebuchten Reisen Sollte es einmal der Fall ein, dass eine Reise bereits ausgebucht ist, bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit einer Warteliste an! Bitte melden Sie sich bei uns. Oft wird kurz vor Reisebeginn noch der eine oder andere Platz z.B. krankheitsbedingt frei. In diesem Fall melden wir uns ganz unverbindlich bei Ihnen. Mitnahme von Gehhilfen Natürlich sollen Sie sich auf Reisen so sicher wie möglich bewegen können, deshalb steht der Mitnahme von Gehstöcken oder Walkingstöcken (im Kofferraum) nichts im Wege. Für größere Gehhilfen, Rolatoren zum Beispiel, kontaktieren Sie uns bitte im Voraus. Parkplätze Für die Dauer einer Reise können Sie Ihr Auto gerne bei uns abstellen. Es stehen genügend Parkplätze zur Verfügung. Diese sind mit öffentlichen Parkplätzen gleich zu setzen, d.h. ungesichert und auf eigene Gefahr. Reisepapiere Alle Reiseteilnehmer sind für das Mitführen aller erforderlichen Reisedokumente sowie Einhaltung der Pass- und Zollvorschriften selbst verantwortlich. CIMENTI REISEN steht dafür ein, österreichischen Staatsangehörigen über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt auf Anfrage zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Allgemeine Reisebedingungen Für alle unsere Reisen gelten die Allgemeine Reisebedingungen (ARB 1992) Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001, die bei uns im Büro aufliegen. Für Buchungen seit dem 01.07.2018 treten die Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes (PRG) an die Stelle der §§31b bis 31f Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Rücktrittsgebühren bei zubuchbaren Sonderleistungen für zubuchbare Sonderleistungen wie z. B. Eintrittskarten, Theaterkarten, usw. beträgt die Stornogebühr ab Buchung 100%. Rücktritt mit Stornogebühr: Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992, lt. Aushang): ab 30 Tage vor Reiseantritt 10% der Reisekosten, ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25%, ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%, ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65%, ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85%, für Nichterscheinen („no show“) verrechnen wir eine Stornogebühr von 100%. Wir empfehlen unseren Kunden den Abschluss einer Reise(storno)versicherung. Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot der EUROPÄISCHEN REISEVERSICHERUNG. Reisepapiere: Alle Reiseteilnehmer sind für das Mitführen aller erforderlichen Reisedokumente sowie Einhaltung der Pass- und Zollvorschriften selbst verantwortlich. CIMENTI REISEN steht dafür ein, österreichischen Staatsangehörigen über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt auf Anfrage zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Reisebüro-Sicherungs-Verordnung - RSV (Kundengeld-Absicherung gemäß EU-Richtlinie) CIMENTI REISEN ist unter der GISA-Zahl 11532194 als Pauschalreiseveranstalter registriert (www.gisa.gv.at/abfrage). Die Absicherung wurde mittels Bankgarantie durchgeführt. Abwickler ist die Europäische Reiseversicherung AG Wien. Gemäß dem Pauschalreisegesetz sind Kundengelder bei Pauschalreisen von CIMENTI REISEN unter folgenden Voraussetzungen abgesichert. Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise. Die Anzahlung beträgt max. 20 % des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt nicht früher als 20 Tage vor Reiseantritt Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinaus gehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert.
COVID-19-Pandemie und Reisen Wir empfehlen den Abschluss einer Reisestornoversicherung , wie wir sie mit unserem langjährigen Partner, der Europäischen Reiseversicherung, anbieten: Stornodeckung COVID-19-Erkrankung: weil der Kunde an COVID-19-Symptomen erkrankt weil erhöhte Temperatur gemessen wird (auch wenn ein späteres Testergebnis dann negativ ist) weil der Kunde positiv auf COVID-19 getestet wurde ohne Symptome zu zeigen weil ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und die dringende Anwesenheit erforderlich ist. weil ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen Deckung während der Reise: für alle medizinischen Behandlungskosten für einen allfälligen COVID-19-Test bei einschlägigen Symptomen für zusätzliche Rückreisekosten für zusätzliche Aufenthaltskosten (Kosten der Verlängerung). Länder ohne Reisewarnung: voller Versicherungsschutz auch für COVID-19-Erkrankungen Länder mit Reisewarnung wegen COVID-19: voller Versicherungsschutz außer für alles im Zusammenhang mit COVID-19 Nicht gedeckt: eine bloße Quarantäne-Unterbringung, prophylaktisch verordneter COVID-19-Test Es könnte passieren, dass das Reiseziel während der Reise auf Reisewarnung wegen Covid 19 (Stufe 5 oder 6) hochgestuft wird und Sie dann so rasch wie möglich die Heimreise antreten müssen. In diesem Fall gilt der Versicherungsschutz nach wie vor. Für Covid-19-Erkrankungen jedoch längstens für die Dauer von weiteren 14 Tagen.
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